Allgemein

Das Naturfreunde Mountain Extreme ist eine herausfordernde Sportveranstaltung. Jeder Teilnehmer hat über ausreichende Kondition und Erfahrung in seiner Disziplin zu verfügen. Die Starterlaubnis ist von der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen abhängig. Bei der Startnummernausgabe hat jeder Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zu unterschreiben. Darüber hinaus ist die Teilnahme am „Race Briefing“ Pflicht. Jegliche Strecken sind vor und nach dem Bewerb lediglich zur Besichtigung freigegeben. Die Besichtigung und das Training liegen in der Eigenverantwortung des jeweiligen Sportlers und haben unter Rücksichtnahme auf die Rechte der Anrainer und Grundstückseigentümer zu erfolgen.

 

Startberechtigung

Startberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für jüngere Teilnehmer (das absolute Mindestalter liegt bei 16 Jahren) ist eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten spätestens bei Unterfertigung der Teilnahmebedingungen bzw. Startnummernausgabe notwendig.

 

Anmeldung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anmeldungen nur berücksichtigt werden können, wenn alle 4 Teilnehmer unter Angabe der vollständigen Daten gemeldet und die Startgebühr vollständig auf dem Konto des Veranstalters eingelangt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Bewerbung als nicht eingetroffen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Onlineanmeldung auf unserer Webseite https://mountainextreme.naturfreunde-thoerl.at/. Nachmeldungen können am Renntag von 7.00 Uhr bis um 8.00 Uhr direkt im Startbereich entgegengenommen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

 

Startgeld

Das Startgeld (50 € pro Person = 200 € pro Team) muss spätestens bis um 8.00 Uhr eingelangt sein. Jeder Teamkapitän wird zur Einzahlung per E-Mail verständigt. Sollte sich ein Team bis zum 28. Juni 2026 vom Bewerb abmelden, so wird das Startgeld in voller Höhe retourniert. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Rücküberweisung nicht mehr möglich, das Startgeld verfällt zugunsten des Veranstalters.

 

Eigenverantwortung

Es liegt im freien Ermessen des jeweiligen Sportlers, seinen Wettkampf aufzunehmen, auch wenn der Rennleiter den Bewerb freigibt. Sollte der Rennleiter den Bewerb unterbrechen, so ist seiner Anordnung unbedingt Folge zu leisten. Des Weiteren sind auch während der Durchführung des Bewerbes die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten (Bsp. Straßenverkehrsordnung). Trotz Straßensperren ist jederzeit mit Gegenverkehr zu rechnen. Fahren auf Sicht!

 

Gesundheit

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor dem Bewerb einer gesundheitlichen Untersuchung durch einen Arzt zu unterziehen. Mit der Teilnahme bestätigt er, sich in einwandfreiem gesundheitlichem Zustand zu befinden, um den Anforderungen des jeweiligen Bewerbes gewachsen zu sein.

 

Strecken

Alle Strecken führen teilweise in exponierte Lagen. Es wird daher empfohlen, sich vorab über die Beschaffenheit, den Streckenverlauf und die Gefahren, die auf der Strecke lauern können, selbst zu informieren. Es ist aber generell Vorsicht geboten! Fragen zur Strecke sind beim „Briefing“ zu stellen, um Unklarheiten zu beseitigen. Die Strecken sind am Vortag und am Bewerbstag nur zur Besichtigung freigegeben. Das Nutzen der Rennstrecke während des Bewerbes für Nichtteilnehmer ist strikt untersagt!

 

Rennkomitee

Das Rennkomitee behält sich vor, die Strecke jederzeit abzuändern, einen Bewerb abzusagen oder nur teilweise zu werten. Insbesondere kann das Rennkomitee beim Racedirector-Meeting am Bewerbstag (07.30 Uhr) die Strecke noch kurzfristig abändern. Die offizielle Bekanntgabe der Strecken erfolgt beim Briefing.

 

Schlechtwettervariante

Das Naturfreunde Mountainextreme Game findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollte ein oder mehrere Bewerbe aufgrund welcher Umstände auch immer (Wetter, usw.) nicht mehr ausreichend sicher sein, so werden die betroffenen Bewerbe verlegt, verkürzt, nur teilweise gewertet oder komplett gestrichen. Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt von der individuellen Situation ab.

 

Offizielles Personal

Den Anweisungen des offiziellen Personals des Veranstalters (Rennleiter, Start – und Zielrichter, Zeitnehmer, Streckenposten, Rennärzte, Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr) ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte eine Anweisung nicht befolgt werden, wird der entsprechende Teilnehmer disqualifiziert. Die Disqualifikation erfolgt unverzüglich durch das offizielle Personal des Veranstalters auf der Wettbewerbsstrecke oder durch den Veranstalter nach Vorlage von Beweismaterial vor dem Ende der Protestfrist. Dies gilt insbesondere, wenn ein Arzt bzw. Sanitäter den Teilnehmer aus medizinischen Gründen die weitere Teilnahme untersagt. Weiters hat eine Disqualifikation zur Folge, wenn aufgrund verschiedenster Umstände (Unfall, ...) der Start durch ein offizielles Personal des Veranstalters unterbrochen wird aber dennoch der Bewerber startet oder der jeweilige Bewerb fortgesetzt wird. Die Offiziellen sind mit Warnwesten bzw. Berufskleidung (Rettungs- und Sicherheitsdienste) im Einsatz.

 

Hilfsmittel

Die Teilnehme am Sportbewerb erfolgt ausschließlich durch menschliche Muskelkraft und aus diesem Grund ist die Verwendung von Hilfsmittel (demonstrative Aufzählung: motorisierte Aufstiegshilfen, Gewichte beim Paragleiten, Doping etc.) sowie die Inanspruchnahme von Fremdhilfen (demonstrative Aufzählung: Anschieben, Ziehen, Mitfahren, Begleiten, Tempo machen, Tragen helfen usw.) jeglicher Art strengstens verboten. Der Veranstalter ist bemüht den Aufstieg zum Start für alle Athleten so angenehm wie möglich zu gestalten. Wird ein Protest gegen ein Team stattgegeben wird das gesamte Tam vom Bewerb disqualifiziert und das Startgeld einbehalten.

 

Fairness

Unfaire oder gefährliche Aktionen jeglicher Art gegenüber anderen Teilnehmern führen zur sofortigen Disqualifikation.

 

Wertung

Teams, bei denen alle 4 Mitglieder ihre Disziplin ordnungsgemäß absolviert haben, werden in die Teamwertung aufgenommen. Sollte ein oder mehrere Teilnehmer des Teams disqualifiziert werden, so werden die Restlichen in den jeweiligen Einzelwertungen gelistet, das Team jedoch disqualifiziert. Es gibt eine Overall-Wertung. Wenn über 10 Mannschaften Damen und/oder Mixed (mit mindestens einer und maximal drei Frauen im Team) starten, wird es eine eigene Wertung geben. Es werden immer die drei schnellsten Teams pro Wertung bei der Siegerehrung geehrt.

 

Umwelt

Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rennstrecke bzw. die umliegende Landschaft so gering wie möglich belastet wird.

Müll darf ausschließlich in den Labe-Stationen entsorgt werden.

 

Rennkomitee / Protestkomitee

Über alle strittigen Fragen entscheidet ausschließlich das Rennkomitee. Proteste sind am Renntag bis spätestens 17.30 Uhr im Rennbüro schriftlich einzureichen. Das Rennkomitee entscheidet über den Protest bis spätestens 18:00 endgültig. Gegen die abschließende Entscheidung des Rennkomitees ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig.

 

Mitglieder des Rennkomitees

Christian Rabl

 

Haftung

Die Teilnahme am Mountain Extreme ist mit gewissen und ungewissen Gefahren für die Teilnehmer verbunden. Durch die Unterfertigung der Teilnahmebedingungen erklärt der Teilnehmer, dass er, falls ihm ein Schaden entstehen oder er sich verletzen sollte, weder gegenüber dem Veranstalter, den für die Bewerbe verantwortlichen Vereinen noch gegenüber den Naturfreunden Thörl oder den mit ihr verbundenen Gesellschaften Ersatzansprüche welcher Art auch immer geltend machen wird. Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmer durch die Unterfertigung der Teilnahmebedingungen, dass er über eine aufrechte persönliche Haftpflichtversicherung, eine aufrechte persönliche Freizeitunfallversicherung sowie eine Bergekostenversicherung verfügt, die seine Teilnahme am Mountain Extreme abdeckt. Der Teilnehmer wird den Veranstalter, die Naturfreunde Thörl und die mit ihr verbundenen Gesellschaften für alle Schäden Schad- und klaglos halten, die ihnen aufgrund seiner Teilnahme am Mountain Extreme entstehen. 

 

Download des Reglement als PDF